Berechnen Sie eine CPC-Prozessfrist in Arbeitstagen oder Kalendertagen ab dem Zustellungsdatum, ohne brasilianische Nationalfeiertage.
CPC Art. 219 besagt, dass Prozessfristen in Arbeitstagen gezählt werden, ohne Samstage, Sonntage und Feiertage. Die Zählung beginnt am ersten Arbeitstag nach der Zustellung — der Zustellungstag selbst wird nicht gezählt.
Dieser Rechner wendet diese Regeln an: Geben Sie das Zustellungsdatum, die Anzahl der Tage und ob es Arbeitstage oder Kalendertage sind ein. Er durchläuft den Kalender und überspringt Wochenenden und Nationalfeiertage.
Zwei wichtige Einschränkungen. Erstens sind hier nur Nationalfeiertage ausgeschlossen — Landes- und Gemeindefeiertage sowie Gerichtsferien sind NICHT enthalten, da sie je nach Gericht variieren. Zweitens ist dies ein Informationstool, kein Rechtsrat.
Arbeitstagefrist: Ab dem ersten Arbeitstag nach Zustellung N Arbeitstage zählen (ohne Sa, So, Nationalfeiertage). Kalendertage-Frist: N Kalendertage addieren, dann bei Nicht-Arbeitstag auf den nächsten Arbeitstag vorrücken.
Nein. CPC Art. 224 besagt, dass die Frist am ersten Arbeitstag nach der Zustellung beginnt. Dieses Tool folgt dieser Regel.
Nein. Gerichtsferien (typischerweise 20. Dez. – 6. Jan.) setzen Fristen aus. Dieses Tool weiß nicht, bei welchem Gericht Ihr Fall liegt. Prüfen Sie den Gerichtskalender.
Sie sind nicht enthalten. Nur die 13 durch Bundesgesetz festgelegten Nationalfeiertage sind ausgeschlossen. Wenn Ihr Gericht einen Landes- oder Gemeindefeiertag beachtet, kann sich die Frist verschieben.
Nein. Dies ist ein Informationsrechner. Prozessregeln variieren je nach Gericht, Instanz und Verfahrensart. Bestätigen Sie immer mit dem Gerichtskalender.
Nein. Die Berechnung läuft lokal mit eingebetteten Feiertagsformeln. Nichts wird hochgeladen oder gespeichert.
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